Wenn Sie eine Zuwendung von einer Person erhalten haben, die unentgeltlich erfolgt, müssen Sie eine Schenkungsteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
Als erfahrene Steuerkanzlei übernehmen wir für Sie gerne die Erstellung und Einreichung der Erklärung. So kann herausgefunden werden, ob in Ihrem individuellen Fall eine Schenkungsteuer erhoben werden muss oder ob sich der Wert im Rahmen der Freibeträge bewegt.
Gerne helfen wir Ihnen weiter!